Begegnet man im Straßenverkehr einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht, dann wird ein Notfall nicht weit sein. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer in diesem Fall verhalten sollen, regelt der Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung.
Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Hilfsdienste nehmen das Wegerecht nur in Anspruch wenn höchste Eile geboten ist. Das Wegerecht wird eingesetzt um:
1. Menschenleben zu retten
2. schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern
3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
4. flüchtige Personen zu verfolgen
5. bedeutende Sachwerte zu erhalten
Was jetzt also machen, wenn man einem Einsatzfahrzeug begegnet?
Als erstes sollten Sie Ruhe bewahren, beobachten aus welcher Richtung die Signale kommen und in welche Richtung sich das Einsatzfahrzeug bzw. die Einsatzfahrzeuge bewegen.
Verhaltensregeln:
Quelle: ADAC